Das OLG Köln halluziniert – Gastbeitrag bei netzpolitik.org

Bild eines Treppenhauses im OLG Köln, von oben nach unten fotografiert, sodass sich das Bild einer Abwärtsspirale ergibt,
Abwärtsspirale: Treppenhaus im OLG Köln, markus1971CC BY-SA 4.0

Das OLG Köln hat Meta im Mai – vorerst, im Eilverfahren – grünes Licht für das KI-Training mit Social-Media-Daten gegeben. Prof. Pesch hat in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org die wichtigsten Aspekte von Metas Training, des Verfahrens in Köln und des Urteils beleuchtet.

Die wichtigsten Punkte:

  • Nach Metas Privacy-Policy könnten viel mehr Daten für das Training von Llama genutzt werden als bloß öffentlicher Social-Media-Content. Dass dadurch eine Superintelligenz entsteht, ist aber zweifelhaft.
  • Das OLG Köln behauptet völlig unsubstantiiert, dass Training berge geringe Risiken. 
  • Das Gericht stützt sich auf nicht formgerechte „eidesstattliche Versicherungen“ von Meta und eine Pressemitteilung ohne Aussagegehalt für die vom Gericht zu beantwortende Frage.
  • Gerichte und Aufsichtsbehörden müssen endlich die DSGVO konsequent durchsetzen.

Eine Langanalyse in englischer Sprache ist im CR-online.blog erschienen.

Bildlizenz: CC-BY-SA 4.0 1971markus