Das OLG Köln halluziniert – Gastbeitrag bei netzpolitik.org
Das OLG Köln hat Meta im Mai – vorerst, im Eilverfahren – grünes Licht für das KI-Training mit Social-Media-Daten gegeben. Prof. Pesch hat in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org die wichtigsten Aspekte von Metas Training, des Verfahrens in Köln und des Urteils beleuchtet.
Die wichtigsten Punkte:
- Nach Metas Privacy-Policy könnten viel mehr Daten für das Training von Llama genutzt werden als bloß öffentlicher Social-Media-Content. Dass dadurch eine Superintelligenz entsteht, ist aber zweifelhaft.
- Das OLG Köln behauptet völlig unsubstantiiert, dass Training berge geringe Risiken.
- Das Gericht stützt sich auf nicht formgerechte „eidesstattliche Versicherungen“ von Meta und eine Pressemitteilung ohne Aussagegehalt für die vom Gericht zu beantwortende Frage.
- Gerichte und Aufsichtsbehörden müssen endlich die DSGVO konsequent durchsetzen.
Eine Langanalyse in englischer Sprache ist im CR-online.blog erschienen.
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