FAU-Interview zu KI-Training, Urheberrecht und KI-Regulierung

Screenshot aus dem Artikel

FAU aktuell hat ein Interview mit Paulina Jo Pesch zu Urheberrechtsfragen generativer Sprachmodelle veröffentlicht. Anlass ist das Urteil des LG München I in Sachen Gema/OpenAI. Das Gericht ist insb. zu dem Schluss gekommen, dass zwei KI-Modelle von OpenAI Vervielfältigungsstücke von Liedtexten aus den Trainingsdaten enthalten und deshalb gegen Urheberrecht verstoßen. Das Gericht hat sich dabei auch maßgeblich auf Arbeiten von Paulina Pesch gestützt. Im Interview erklärt sie, was die Entscheidung für KI-Unternehmen bedeutet und wie die Urheberrechtsprobleme mit dem Datenschutzrecht zusammenhängen. Schließlich warnt sie vor einer Absenkung von Grund- und Menschenrechtsstandards zugunsten von KI-Entwicklungen. Das Thema wird sicherlich auch den im Januar 2026 startenden Exzellenzcluster „Transforming Human Rights“ beschäftigen.

Eine Entscheidungsanmerkung zum Urteil ist in Erscheinung und wird bald in der Dezember-Ausgabe der KIR (Künstliche Intelligenz und Recht) zu lesen sein. Die Anmerkung diskutiert auch über den vom Gericht zu entscheidenden Fall hinausgehende Urheberrechtsaspekte des Trainings generativer Sprachmodelle und skizziert mögliche technische Trends.

Ceci n’est pas une reproduction (Hommage an René Magritte).