Generative große Sprachmodelle geben juristischen Fachbereichen und Fakultäten Anlass zu einer grundlegenden Debatte: Wie sieht ein zukunftsfähiges Kompetenzprofil für Jurist*innen aus, wie können wir Kompetenzen vermitteln und wie können wir sinnvoll prüfen?
Im Dezember 2025 hat die Bucerius Law School gemeinsam mit der Uni Hamburg einen Workshop veranstaltet, bei dem Lehrpersonen, Forscher*innen, Student*innen sowie Vertreter*innen aus Prüfungsämtern, Justiz, anwaltlicher Praxis und Legal-Tech-Unternehmen diese Fragen eingehend diskutieren konnten. Mit Tabea Bauermeister und Michael Grünberger hat Paulina Jo Pesch auf Basis der Ergebnisse des Workshops das Hamburger Protokoll: KI Edition (PDF) verfasst, um laufende Debatten um KI im juristischen Studium voranzutreiben (Pressemeldung der FAU und Pressemitteilung der Bucerius Law School, der Universität Regensburg und der FAU als PDF).
Das Protokoll positioniert sich nicht nur gegen vorschnelle Maßnahmen im Bereich von Prüfungsformaten und eine Abwehrhaltung gegenüber KI, sondern auch gegen ein Verständnis von KI-Kompetenz als bloßer Prompting-Kompetenz in Bezug auf existierende, schnell überholte Modelle. Es warnt davor, Student*innen in Bezug auf KI sich selbst zu überlassen – in einem Studium, dessen inhaltliche Überfrachtung zur Auslagerung von Tätigkeiten verführen kann, die für das eigene Verstehen, Lernen und Denken zentral sind.
Es betont, dass KI eine Rückbesinnung auf technologieunabhängige Kompetenzen erfordert: kritische Reflexionsfähigkeiten, soziale und kommunikative Fähigkeiten und ethische Werte. Es fordert, Student*innen zu einem selbstbewussten menschlichen Schaffen zu befähigen – in Abgrenzung zur KI und mit KI als Werkzeug. Das Protokoll mahnt an, dabei Machtverhältnisse und die Logiken digitaler Märkte im Blick behalten.
