Bewerbung und Zulassung
Bewerben Sie sich für den LL.M. Recht und Informatik
Der neue Masterstudiengang „Recht und Informatik“ richtet sich an Jurist*innen, die sich für folgende Themenkomplexe im Zusammenhang mit ihrer späteren beruflichen Tätigkeit interessieren:
- Grundkonzepte und Methoden der Informatik (z. B. Programmiersprachen, Computerarchitekturen, Software, etc.)
- der Digitalisierung zugrundeliegende technische bzw. informationstechnologische Vorgänge
- technische Probleme der „Digitalisierungstechnik“ und entsprechende methodische Lösungsfindung
wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge und Hintergründe
Entsprechende technische oder informationstechnologische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Idealerweise haben Student*innen:
- ein breites Interessenfeld und die Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen fachübergreifenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu befassen,
- die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und auf das Wesentliche zu abstrahieren,
- die Motivation, bei der Lösung interdisziplinärer Aufgaben mitzuwirken.
Der Zugang zum Studiengang erfolgt ohne eine lokale Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Zulassungsvoraussetzungen sind
- das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) oder einen vergleichbaren Abschluss (Bachelor) einer in- oder ausländischen Hochschule und
- das erfolgreiche Absolvieren des Qualifikationsfeststellungsverfahrens
Bewerbungen für das Wintersemester 2024/2025 sind noch bis zum 15. August 2024 über das Bewerbungsportal der FAU möglich.