Bewerbung und Zulassung

Bewerben Sie sich für den LL.M. Recht und Informatik

Der neue Masterstudiengang „Recht und Informatik“ richtet sich an Jurist*innen, die sich für folgende Themenkomplexe im Zusammenhang mit ihrer späteren beruflichen Tätigkeit interessieren:

  • Grundkonzepte und Methoden der Informatik (z. B. Programmiersprachen, Computerarchitekturen, Software, etc.)
  • der Digitalisierung zugrundeliegende technische bzw. informationstechnologische Vorgänge
  • technische Probleme der „Digitalisierungstechnik“ und entsprechende methodische Lösungsfindung
    wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge und Hintergründe

Entsprechende technische oder informationstechnologische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Idealerweise haben Student*innen:

  • ein breites Interessenfeld und die Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen fachübergreifenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu befassen,
  • die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und auf das Wesentliche zu abstrahieren,
  • die Motivation, bei der Lösung interdisziplinärer Aufgaben mitzuwirken.

Der Zugang zum Studiengang erfolgt ohne eine lokale Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Zulassungsvoraussetzungen sind

  1. das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) oder einen vergleichbaren Abschluss (Bachelor) einer in- oder ausländischen Hochschule und
  2. das erfolgreiche Absolvieren des Qualifikationsfeststellungsverfahrens

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/2024 ist abgelaufen. Eine Bewerbung und Einschreibung für das Wintersemester 2024/2025 wird voraussichtlich im Frühjahr und Sommer 2024 möglich sein.

Förderhinweis Hans Dieter Beck Stiftung