Schwerpunkt IT-Recht
Der zum Wintersemester 2024/2025 erstmalig angebotene Schwerpunkt IT-Recht setzt an der Schnittstelle zwischen Recht und Informationstechnologie an, hat also Fragestellungen des IT-Rechts im weitesten Sinne zum Inhalt. Der Schwerpunkt behandelt Fragen des IT- und Internetrechts, des Softwareschutzes und der Softwareverträge, des Datenschutz-, Daten- und Informationsrechts sowie der Künstlichen Intelligenz. Sämtliche Vorlesungen stellen Bezüge zu Rechtsfragen künstlicher Intelligenz her, der Schwerpunkt umfasst dabei auch eine Spezialvorlesung zum Recht der Künstlichen Intelligenz. Außerdem ist Teil des Schwerpunkts eine Vorlesung zum Urheberrecht. Der Schwerpunkt richtet sich an Studierende mit ausgeprägtem Interesse an Fragen an der Schnittstelle von Recht und Informatik. Er setzt aber keine technischen Vorkenntnisse voraus.
Large Language Models (LLMs) im Fokus
Die Vorlesungen führen in verständlicher Weise in die Funktionsweise von Technologien im Bereich der Künstlichen Intelligenz sowie asymmetrischer Krypographie und der Blockchain-Technologie ein, soweit es für die besprochenen Rechtsfragen von Relevanz ist. Große Sprachmodelle (Large Language Models – LLMs) wie ChatGPT, Claude oder Gemini werden in der Vorlesung nicht nur besprochen, sondern auch eingesetzt, um den Nutzen solcher Modelle für verschiedene Aufgaben zu erproben und den verständigen Umgang mit ihnen zu erlernen.
Mitglieder der FAU können – nur aus dem Uni-Netz oder via VPN – über HAWKI mehrere LLMs nutzen, ohne dass ihnen hierfür Kosten entstehen. Informationen zu HAWKI finden sich hier. Die FAU stellt auch eine Anleitung für das Prompting der Modelle bereit, die ebenfalls nur aus dem Uni-Netz oder via VPN abrufbar ist.
Studieninhalte
Der Schwerpunkt behandelt als Querschnittsmaterie Rechtsfragen aus zahlreichen Rechtsgebieten, insb. in den Bereichen des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Datenschutzrechts, des europäischen Datenrechts, der KI-Regulierung und des bürgerlichen Rechts. Einzelne Einheiten im Rahmen des Schwerpunkts vermitteln durch Einbindung externer Expert*innen einen Einblick in die Praxis. Im Sommersemester 2025 wird neben der Vorlesung zum Recht der Künstlichen Intelligenz mindestens ein Seminar angeboten. Dabei können Studierende je nach ihren persönlichen Präferenzen mehr oder weniger technologisch geprägte Seminarthemen wählen.
Anrechnung freiwilliger Leistungen auf den LL.M. Recht und Informatik
Die im Wintersemester stattfindenden Vorlesungen “IT- und Internetrecht“, „Softwareschutz und Softwareverträge” und „Datenschutz-, Daten- und Informationsrecht” sind Teil des interdisziplinären LL.M. Recht und Informatik. Schwerpunktstudierende haben die Möglichkeit, schon während des Schwerpunktes freiwillig Abschlussklausuren in diesen Vorlesungen zu schreiben und sich die im Schwerpunkt erbrachten Leistungen später auf den LL.M. Recht und Informatik anrechnen zu lassen. Weil in den Vorlesungen Querschnittsmaterien und technische Aspekte behandelt werden, wird der Prüfungsstoff vorab eingegrenzt.
Lehrveranstaltungen
Im Einzelnen sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:
Wintersemester
3 SWS, Prof. Pesch
Behandelt werden eine Vielzahl von Rechtsfragen mit Bezug zu Informationstechnologien, insb. dem Internet. Besprochen werden insb. Fragen des Domainrechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts und der Haftung von Online-Diensten. Spezialeinheiten beschäftigen sich mit Fragen der Künstlichen Intelligenz und der Blockchain-Technologie.
3 SWS, Prof. Pesch
Die Vorlesung führt in den Begriff von Software ein und vermittelt, inwieweit diese rechtlich geschützt sind. Dabei liegen Schwerpunkte auf dem Urheber- und Patentrecht. Weiterhin behandelt die Vorlesung verschiedene Verträge über Software, z. B. die Softwareüberlassung, die Softwareerstellung und Cloud-Verträge. Eine Sondereinheit beschäftigt sich mit der Softwareprogrammierung mittels großer Sprachmodelle (LLM).
3 SWS, Dr. Stief und Prof. Pesch
Die Vorlesung ist zweigeteilt. Dr. Matthias Stief (Ministerialrat beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz) hält die Vorlesung zum Datenschutzrecht (2SWS). Hier wird in insb. in die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführt. Prof. Dr. Paulina Jo Pesch hält dazu eine Veranstaltung zum Daten- und Informationsrecht, in der insb. die europäische KI-Verordnung, das europäische Datenrecht (Digital Markets Act – DMA und Digital Services Act – DSA) und Informationsfreiheitsgesetze besprochen werden (1 SWS).
Sommersemester
1 SWS, Prof. Pesch
Die Veranstaltung bietet einen Überblick über Begriffe der Künstlichen Intelligenz und hierzu zählende Technologien. Sie behandelt die technische Funktionsweise Bild-generativer Modelle und großer Sprachmodelle (LLM) und befasst sich vertieft mit Rechtsproblemen solcher und anderer KI-Modelle, insb. in den Bereichen des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der Entscheidungsautomatisierung.
2 SWS, Prof. Hofmann
Die Veranstaltung behandelt das Urheberrecht vertieft, ohne den Fokus auf spezielle Technologien zu legen. Behandelt werden insb. der urheberrechtliche Werkbegriff, die Rechte von Urheber*innen sowie Schranken des Urheberrechts. Daneben werden die verwandten Schutzrechte (z. B. Leistungsschutzrecht für Presseverleger bzw. Presseverlegerinnen oder zugunsten des Datenbankherstellers bzw. der Datenbankherstellerin) besprochen. Gegenstand der Vorlesung sind auch spezielle Fragen des Softwareurheberrechts oder Probleme des Internetrechts wie beispielsweise die Haftung von Online-Plattformen oder die Zulässigkeit von Verlinkungen.
Prof. Pesch
Studierende müssen an einem Seminar teilnehmen, das Rechtsfragen mit Bezügen zu Informationstechnologie behandelt. Hierbei können je nach persönlichen Präferenzen Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten und mit mehr oder weniger stark technologischem Bezug gewählt werden.
Organisatorisches
Sprecherin des Schwerpunkts ist Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Recht der Digitalisierung des Datenschutzes und der Künstlichen Intelligenz. Regelmäßige Prüfer*innen in der Juristischen Universitätsprüfung sind Prof. Dr. Paulina Jo Pesch und Prof. Dr. Franz Hofmann. Die Festlegung auf einen Schwerpunktbereich erfolgt erst durch die Anmeldung zur studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit.